AGB für Service-Dienstleistungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

(AGB) der SEIKO Consulting,

Gesellschaft für Unternehmensentwicklung & Kommunikation mbH

 

Vertragsinhalt
SEIKO-Consulting erbringt Dienstleistungen für den Auftraggeber auf der Grundlage eines gesonderten Vertrages. Neben den in diesem Vertrag enthaltenen Vereinbarungen gelten die nachstehend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen von SEIKO-Consulting als vereinbart. Gegenbestätigungen unter Zugrundelegung eigener Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit widersprochen.

Vertragsbestimmungen
SEIKO-Consulting ist ein Dienstleistungsunternehmen und unterliegt als solches den für Dienstleistungsbetriebe geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen. SEIKO-Consulting wickelt die ihm übertragenen Aufgaben auf dienstvertraglicher Basis ab.

SEIKO-Consulting berechnet die für den Auftraggeber ausgeführten Dienstleistungen. Eine Übersicht über die erbrachten Leistungen kann auf Wunsch innerhalb von 30 Tagen anhand einer Leistungsaufzeichnung erbracht werden. Eine weitere Nachweispflicht besteht nicht. Als Nachweis für geführte Telefonate im Auftragsdienst dient die Gesprächsdatenerfassung von SEIKO-Consulting in Verbindung mit dem Protokoll der Rufumleitung des Auftraggebers. Eine weitere Nachweispflicht besteht nicht.

Bestellte, nicht genutzte oder nicht rechtzeitig stornierte Leistungen werden in voller Höhe in Rechnung gestellt.

SEIKO-Consulting behält sich Preisanpassungen vor. Die Preisanpassungen werden ein Monat vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt. Sie gelten als akzeptiert, wenn nicht binnen 14 Tagen ab Zugang schriftlich widersprochen wird.

SEIKO-Consulting tritt, falls vereinbart, als Erfüllungshilfe und im Namen des Auftraggebers auf, gibt Informationen unter seinem Namen weiter und nimmt im Namen des Auftraggebers Informationen und Termine entgegen. Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit der von SEIKO-Consulting weitergegebenen Informationen und Auskünfte verantwortlich.

 

Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen SEIKO-Consulting als auch gegen deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

Für Verzögerungen, Fehlleitung und technische Komplikationen beim Routing und Einstellen von Servicenummern haftet SEIKO-Consulting nur, soweit vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
SEIKO-Consulting haftet nicht für Fehlleistungen, Übertragungsfehler, Missverständnisse und sonstige aus dem üblichen Geschäftsverkehr entstehende Falschmeldungen.

 

Telefonservice  (Inside-Sales)

SEIKO-Consulting übernimmt für den Auftraggeber unter der/den zur Verfügung gestellten Rufnummer/n die Telefongespräche unter dem vom Auftraggeber gewünschten Namen. Die Kosten für die Einrichtung der Rufnummer/n in der Telefonanlage sowie die monatlichen Grund- und Sprechgebühren gehen zu Lasten des Auftraggebers.

In der Grundgebühr ist die Bereitschaft zur Entgegennahme von Aufträgen, Anfragen und Informationen u.Ä. enthalten. Die tatsächlich geführten Gespräche werden auf Stundenhonorar gesondert berechnet.
Anfallende Telefongebühren bei Gesprächen für den Auftraggeber, Gebühren für die Weiterleitung und Telefax sowie E-Mail Gebühren werden dem Auftraggeber zusätzlich monatlich in Rechnung gestellt. Der Preis richtet sich nach der jeweils gültigen SEIKO-Consulting Preisliste.
Der Auftraggeber erhält seine Nachrichten auf dem für SEIKO-Consulting üblichen Weg übermittelt. Sämtliche Komponenten der Telekommunikation hält der Dienstleister vor. Der Dienstleister haftet nicht für Ausfälle und Fehlfunktionen im Rahmen technischer Störungen und anderer unvorhersehbarer Umstände.

 

Rücktrittsvereinbarung
Für den Fall, dass durch den Auftraggeber eine Kündigung oder eine Reduzierung des beauftragten Telemarketing - Projektumfanges erfolgt, werden die nicht mehr zu erbringenden Leistungen mit einer Ausfallpauschale in Höhe von 50% der infolge Kündigung nicht zur Entstehung gelangten Honoraransprüche, sowie evtl. einem Mindermengenzuschlag auf bereits erbrachte Leistungen abgerechnet.

Sofern sich nach verbindlicher Festlegung des Starttermins einzelner Projektdurchgänge Verschiebungen ergeben, die nicht vom Auftragnehmer verursacht werden, können Ausfallhonorare berechnet werden. Sie betragen 50% der vereinbarten Honoraransprüche.

 

Kündigung
Serviceverträge  haben eine Mindestlaufzeit von 3. Monaten und können mit einer Frist von einem Monat zum Quartal gekündigt werden. SEIKO-Consulting hat das Recht, den Servicevertrag fristlos zu kündigen, wenn:

  • ein Zahlungsverzug von mehr als 6 Wochen vorliegt,

  • ein geschäftsschädigendes Verhalten vom Kunden bekannt wird,

  • die von SEIKO-Consulting geforderte Dienstleistung gegen die guten Sitten verstößt.

  • der Auftraggeber die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, gegen ihn ein Haftbefehl ergangen, der Konkurs über sein Vermögen eröffnet oder mangels Masse abgelehnt worden ist und dies bekannt ist.

  • die Telefon oder Servicenummer nicht im Rahmen der geltenden Vorschriften und Gesetze Verwendung findet oder missbräuchlich eingesetzt wird.

Bei einer fristlosen Kündigung wird als Schadensersatz die monatliche Grundgebühr in einer Summe für die Restlaufzeit des Vertrages fällig. Weitere Schadensersatzforderungen die in Zusammenhang mit einer fristlosen Kündigung stehen, behält sich SEIKO-Consulting vor.

Der Auftraggeber ist nach Beendigung des Vertrages verpflichtet, sich jeglichen Gebrauches der zugeteilten SEIKO-Consulting Telefonnummer zu enthalten und die Rufumleitung unverzüglich zu entfernen.

 

Zahlungen und Zahlungstermine

Rechnungen über Dienstleistungen und Services werden sofort rein netto ohne Abzüge mit Rechnungsstellung fällig. Der Zahlungsverzug tritt ab dem 5 Werktag ein. Etwaige Zahlungserinnerungen und Mahnungen werden mit jeweils 10 Euro in Rechnung gestellt. Kosten für Rücklastschriften werden weiterbelastet (5 Euro eigene/10 Euro fremd). Bei wiederholtem Zahlungsverzug kann eine Vorauszahlung für Mahn- und Nebenkosten angesetzt werden. Der Zahlungsverzug berechtigt die Einstellung der Dienstleistung mit einer Vorankündigungsfrist von 24 Std. Die Ankündigung erfolgt über den Standardweg der Nachrichtenübermittlung. Der Techniker wird für das Deaktivieren und ggfl. erneute Aktivieren der Dienstleistungsroutings mit einer Viertelstunde abgerechnet.

 

 

 

Nutzung von zugeteilten Telefon- und Servicenummern

Für Rufumleitungen zugeteilte Telefonnummern dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von SEIKO-Consulting nicht veröffentlicht und verbreitet werden. Sie können ferner nicht übertragen werden. Die dem Auftraggeber zum vorübergehenden, befristeten oder unbefristeten Gebrauch überlassene Servicenummer 0800 oder 0180-1 bis 0180-5 wird nach Vorgaben von SEIKO-Consulting über einen externen Serviceprovider geroutet. Nach Maßgabe der Regulierungsbehörde ist der Umgang mit Servicenummern gesetzlich geregelt. Die Bestätigung zur Verwendung der Servicenummer erfolgt nach Annahme des Serviceleistungsvertrages durch SEIKO-Consulting durch Übermittlung der gesonderten Routingbestätigung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Servicenummer vor Verbreitung und Verwendung auf Richtigkeit zu überprüfen. Änderungen des Routings oder der Verwendung von Servicenummern sind für den Auftraggeber kostenpflichtig. Der Auftraggeber erkennt die Nutzungsbedingungen und die gesetzlichen Bestimmungen der Regulierungsbehörde an.

 

Konkurrenzverbot
Die Mitarbeiterinnen im Inside-Sales (Serviceteam) dürfen bis 12 Monate nach Beendigung der Auftragsdurchführung nicht vom Auftraggeber als Angestellte oder freie Mitarbeiterinnen beschäftigt oder direkt beauftragt werden. SEIKO-Consulting ist berechtigt, bei Verstoß gegen diese Bestimmungen eine Konventionalstrafe von einem Jahresgehalt, mindestens 20.000 Euro zu berechnen.

 

Datenschutz Klausel/Geheimhaltung

SEIKO-Consulting verpflichtet sich, keine Kundendaten an Dritte weiter zu leiten. Der Auftraggeber berechtigt SEIKO-Consulting zur Erfassung und Speicherung von Personendaten. Die Pflichten für die vertrauliche Behandlung bestehen über die Zusammenarbeit hinaus. Auf Wunsch erhält der Auftraggeber eine separate Vertraulichkeitserklärung.

 

Schlußbestimmungen Salvatorische Klausel

Sollte eine der Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln. Die unwirksame Klausel soll sodann durch eine Klausel ersetzt werden, welche den wirtschaftlichen Interessen der Parteien und der von ihnen beabsichtigten Regelung möglichst nahe kommt.

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für vorstehenden Vertrag ist Sitz von SEIKO-Consulting GmbH.
Alle Vereinbarungen mit dem Kunden unterliegen dem deutschen Recht. Soweit gesetzlich zulässig, gilt der Gerichtsstand  Düsseldorf als vereinbart.

 

SEIKO Consulting

Gesellschaft für Unternehmensentwicklung & Kommunikation mbH
Am Pfarracker 19, 41812 Erkelenz

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Top-Auszeichnung für SEIKO Consulting GmbH.

 

Die SEIKO Consulting GmbH wurde  als Top-Beratungshaus durch den Botschafterrat des Diplomatic Council als "Trusted Enterprise" Unternehmen ausgezeichnet. 

Mit der Auszeichnung soll die besonders vertrauensvolle und ehrenhafte Arbeits- und Handlungsweise der SEIKO Consulting GmbH gewürdigt werden.

Dr. Hermes gilt als treibende Kraft des DC Global Think Tank „Sales-Management“. Er unterstützt weltweit Unternehmen passende "best practice" Vertriebsstrategien zu entwickeln und zu realisieren.

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